Impressum

Datenschutz

AGB

  Über Uns

Rechtsberatung

 

Stand: 30.11.07

sportbootrecht.desportbootrecht.deyachtrecht.deKanzlei-Exner.de
 

Startseite

Aktuelle Meldungen

Dokumente

Yachtbau

Yachtkauf

Winterlager

Reparatur

Törn & Charter

Sponsoring

Bootsunfall

Alkohol

Versicherung

Service

Normen

Urteile

Literaturübersicht

Abkürzungen

Linksammlung

Suchfunktion


What's new powered by crawl-it
 

 

Fortsetzung: Winterlager und Bootspflege (Autor)

In den deutschen Breiten wird die Wintersaison zum Ausslippen und Pflege der Boote und Yachten benutzt. Erfahren Sie hier mehr über Nebenkosten und wie Sie sich richtig versichern.

www.yachtrecht.de  (c) Exner 

 

Nebenkosten

Für Strom, Heizung, Wasser und Geräte wird in kleineren Winterlagern keine gesonderte Abrechnung erfolgen, da der Aufwand hierfür den Ertrag übersteigt. Bei anstehenden größeren und aufwendigeren Arbeiten empfiehlt sich hier eine Absprache.

 

Versicherung

2003/2004 sind bei einem Brand in einem Lübecker Winterlager mehrere wertvolle Yachten zerstört worden. In Kiel kam es beim Umstürzen einer Yacht auf einer Freifläche des Hafens zu einem tödlichen Unfall.

Solche und ähnliche Fälle mit Millionenschäden legen nahe, dass der Betreiber eine entsprechende Versicherung unterhält und unterhalten muss, um sich vor entsprechenden Risiken abzusichern. Auch die Fehler Dritter - insbesondere der Bootseigner und auf dem Gelände tätiger Handwerker - sind zu erfassen. Die Höhe der Versicherungssumme hat dem Wert der Schiffe zu entsprechen.

Rechts-Tipp: Auf Gefahren sollte ausdrücklich hingewiesen werden. Offener Zugang für Dritte ist aus Gründen der Sicherheit für Gesundheit und Leben und des Diebstahlsrisikos zu unterbinden. Besonders nachlässiger Umgang mit diesem Thema kann zu Haftungsforderungen führen.
Bei wertvollen Yachten sollte von Seiten des Eigners auf einer Vertrags- oder AGB-Klausel bestanden werden, dass eine solche Versicherung besteht und in die Versicherungspolice Einsicht genommen werden kann. Von Seiten des Vermieters sollte eine entsprechende Klausel in die AGB aufgenommen werden und die Haftung auf der Versicherungshöchstsumme für die Versicherungsfälle begrenzt werden.

 

Meldungen

Ab sofort werden zusätzlich zum Informationsangebot unter www.bsh.de aktuelle Sturmflutwarnungen des BSH für die deutsche Nord- und Ostseeküste auch unter folgenden Internetadressen veröffentlicht: sturmflutwarnungen.de
wasserstandsdienst.de  bsh-wasserstand.de
bsh-sturmflut.de 

[ Aktuelle Meldungen ]

Neu eingestellt

Im Urteilsarchiv:
Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

Besucher seit 10.03.2006:

Counter von Counter-Service Counter von Counter-Service 

Betreiber  / (c) Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel April 2002 - 2007
Diese Übersicht unterliegt dem Urheberrecht.  Die Wiedergabe ist unter Hinweis auf den Autor zulässig; bei Internet- Darstellungen allerdings nur, soweit auch der hier genannte Link auf die Startseite des Autors mit übernommen wird

 

[Über uns ] [yachtrecht.de] [sportbootrecht.de ] [Linksammlung]
[
Online-Law.de] [Juristen-Verlag.de] [AGB] [Impressum] [Übersicht]