Winterlager & Bootspflege (
Autor) In den deutschen Breiten wird die
Wintersaison zum Ausslippen und Pflege der Boote und Yachten benutzt. In tropischen Ländern sind die Schiffe nicht von Eisbildung bedroht und können ganzjährig auf Liege- oder Ankerplätzen bleiben. Auch dann
muss zuweilen am Kiel gearbeitet werden (Ausbesserungen, Antifouling, Anstrich). Es gelten aber - aufgrund des anderen Landesrechts - die nachfolgend skizzierten Rechtsnormen nicht.
Raum- oder Platzmiete
Sauberkeit und Ordnung
Nebenkosten
Versicherung
Tätigkeit Dritter
Unfälle
Raum- oder Platzmiete Das Winterlager ist in der Hauptleistung regelmäßig Miete. Es handelt sich um Raum- oder Platzmiete, je nachdem, ob der Platz in einer überdachten Halle oder im
Freien liegt. Daneben werden regelmäßig weitere Leistungen bezogen, insbesondere:
- Licht, Strom und Wasser für und Arbeiten am Boot
- Heizung
- Reparaturservice oder Stellung von Maschinen und Geräten
- z. T. Bewachung
- Versicherung
Rechts-Tipp:
Achten Sie frühzeitig auf die entsprechende geeignete Ausstattung des Liegeplatzes und die vertragliche Zusicherung, um nachher die notwendigen Arbeiten während der Liegezeit erledigen zu lassen. Sauberkeit und Ordnung Eigentlich sollte dieses Thema kein Thema sein! Dennoch sollten bestimmte Gepflogenheiten erwähnt werden:
- Nach Eigenarbeiten ist eine Halle oder ein Platz Besenrein zu Übergeben.
- Anweisungen ist grundsätzlich Folge zu Leisten.
- Vorsicht bei der Mitnahme von Hunden in Arbeits- und Gefahrenbereiche!
Rechts-Tipp:
Durch eine kurze Hausordnung kann eine manchmal vergessene Selbstverständlichkeit leichter durchgesetzt werden. Auf einen direkt einsehbaren Ort für den Aushang und Hinweis im Vertrag ist zu achten, damit
diese Form der AGB wirksam wird (§ 305 Abs. 2 BGB - Einbeziehung). Für die Akzeptanz ist es dabei Vorteilhaft, nur kurze und akzeptable Dinge niederzulegen. Eine Winterlager-Ordnung ist an Miet- und
AGB-Recht zu orientieren. Autor dieses Artikels:
Siegfried Exner - Syndikus und Rechtsanwalt - Knooper Weg 175
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