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Stand: 30.11.07

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Winterlager & Bootspflege ( Autor)

In den deutschen Breiten wird die Wintersaison zum Ausslippen und Pflege der Boote und Yachten benutzt. In tropischen Ländern sind die Schiffe nicht von Eisbildung bedroht und können ganzjährig auf Liege- oder Ankerplätzen bleiben. Auch dann muss zuweilen am Kiel gearbeitet werden (Ausbesserungen, Antifouling, Anstrich). Es gelten aber - aufgrund des anderen Landesrechts - die nachfolgend skizzierten Rechtsnormen nicht.

 

Raum- oder Platzmiete

Das Winterlager ist in der Hauptleistung regelmäßig Miete. Es handelt sich um Raum- oder Platzmiete, je nachdem, ob der Platz in einer überdachten Halle oder im Freien liegt. Daneben werden regelmäßig weitere Leistungen bezogen, insbesondere:

  • Licht, Strom und Wasser für und Arbeiten am Boot
  • Heizung
  • Reparaturservice oder Stellung von Maschinen und Geräten
  • z. T. Bewachung
  • Versicherung

Rechts-Tipp: Achten Sie frühzeitig auf die entsprechende geeignete Ausstattung des Liegeplatzes und die vertragliche Zusicherung, um nachher die notwendigen Arbeiten während der Liegezeit erledigen zu lassen.

 

Sauberkeit und Ordnung

Eigentlich sollte dieses Thema kein Thema sein! Dennoch sollten bestimmte Gepflogenheiten erwähnt werden:

  • Nach Eigenarbeiten ist eine Halle oder ein Platz Besenrein zu Übergeben.
  • Anweisungen ist grundsätzlich Folge zu Leisten.
  • Vorsicht bei der Mitnahme von Hunden in Arbeits- und Gefahrenbereiche!

Rechts-Tipp: Durch eine kurze Hausordnung kann eine manchmal vergessene Selbstverständlichkeit leichter durchgesetzt werden. Auf einen direkt einsehbaren Ort für den Aushang und Hinweis im Vertrag ist zu achten, damit diese Form der AGB wirksam wird (§ 305 Abs. 2 BGB - Einbeziehung). Für die Akzeptanz ist es dabei Vorteilhaft, nur kurze und akzeptable Dinge niederzulegen. Eine Winterlager-Ordnung ist an Miet- und AGB-Recht zu orientieren.

 

Autor dieses Artikels:

RA Siegfried Exner, www.kanzlei-exner.de Siegfried Exner
-
Syndikus und Rechtsanwalt -
Knooper Weg 175
24118 Kiel

Tel.: 0431 / 888 66 - 31 Fax:  -99
Mobil: 0179 / 40 60 450
Mail:
mail (at) kanzlei-exner.de
Home:
http://www.kanzlei-exner.de
 

 

 

Meldungen

Ab sofort werden zusätzlich zum Informationsangebot unter www.bsh.de aktuelle Sturmflutwarnungen des BSH für die deutsche Nord- und Ostseeküste auch unter folgenden Internetadressen veröffentlicht: sturmflutwarnungen.de
wasserstandsdienst.de  bsh-wasserstand.de
bsh-sturmflut.de 

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Im Urteilsarchiv:
Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

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