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Wertgutachten, insb. vor VerkaufGutachtenbesprechung

Im Falle eines Wertgutachtens nach einem Bootsunfall handelt es sich um eine besondere Form des (siehe unter:) Schadensgutachtens .

 

Verkaufsgutachten

Bei dem Verkauf hochwertigen Yachten sind Zustand, Ausstattung und Funktionsfähigkeit nicht mehr durch den fachkundigen Laien abzuschätzen. Hier bedarf es der Hilfestellung durch Wertgutachter. Diese beschreiben und bewerten ausführlich eine Yacht als Kaufgegenstand, weisen auf einen Bedarf zur Ausbesserungen vor Verkauf hin und erleichtern so die Preisverhandlung.

Gegenstände der Bewertung können insbesondere sein:

  • Zustand von Kiel / Rumpf
  • Motor / Getriebe
  • elektrische Komponenten (Radar, Echolot / Sonar)

Rechts-Tipp : Vor Einholung eines Gutachtens sollte zwischen den späteren Parteien und mit Hilfe des Gutachters kurz Einigkeit über die verwendeten Standards und Maßstäbe erzielt und schriftlich in einer Gesprächsnotiz festgehalten werden.

*

 

Meldungen

Ab sofort werden zusätzlich zum Informationsangebot unter www.bsh.de aktuelle Sturmflutwarnungen des BSH für die deutsche Nord- und Ostseeküste auch unter folgenden Internetadressen veröffentlicht: sturmflutwarnungen.de
wasserstandsdienst.de  bsh-wasserstand.de
bsh-sturmflut.de 

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Im Urteilsarchiv:
Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

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