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Stand: 30.11.07

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Versicherungen (Autor)

Yachtsport beinhaltet einige Risiken durch Wind, Wetter und Gefahren an Bord. Diese Gefahren sollte auch ein erfahrener Segler nicht unterschätzen und nach Bedarf besondere Risiken für sich, Familienangehörigen oder andere Dritte durch den Abschluss einer Versicherung wenigstens wirtschaftlich absichern.

 

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Spezielle Versicherungsangebote für Yachten und Sportboote

Versicherungen gibt es im Bereich Sportboote und Yachten in großer Zahl. Sie können nach der Art des versicherten Risikos bzw. abgesicherten Schadensfalls unterteilt werden in:

  • Skipper-Haftpflichtversicherung
  • Vereinshaftpflicht – z. B. für den Verein mit Traditionssegler
  • Unternehmenshaftpflicht – z. B. für den Betreiber des Winterlagers
  • Brandschutzversicherung
  • Bergeversicherung
  • Erweiterte Hausratsversicherung (z. B. für Kleinboote)

Bei der Auswahl und dem Abschluss einer Versicherung ist eine vorherige umgangreiche Information ratsam. Online-Vergleiche zu diesen sehr speziellen Versicherungen sind selten. Am ehesten helfen noch einschlägige Zeitschriften, in welchen in den neuesten Auflagen zu suchen ist.

 

Sonstige / allgemeine Versicherungen

Gerne vergessen und doch zum Teil sehr bedeutend sind dazu:

  • Lebensversicherung (!)
  • Diebstahlversicherung (!)
  • Reise- und Reisegepäckversicherung (!) [siehe aber insb. auch den Beitrag Chartervertrag ]
  • Rechtsschutzversicherung (!)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (!)
  • Krankenhaustagegeldversicherung (!)

 

Doch Versicherungen kosten auch Geld, so dass auf eine angemessene und ausreichend Absicherung wahrscheinlicher Risiken zu achten ist. Zuweilen bieten Versicherer Erweiterungen bestehender Policen (Rechtsschutz, Haftpflicht) an, die preislich weit günstiger sind als Neuabschlüsse und separate Policen.

 

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Meldungen

Ab sofort werden zusätzlich zum Informationsangebot unter www.bsh.de aktuelle Sturmflutwarnungen des BSH für die deutsche Nord- und Ostseeküste auch unter folgenden Internetadressen veröffentlicht: sturmflutwarnungen.de
wasserstandsdienst.de  bsh-wasserstand.de
bsh-sturmflut.de 

[ Aktuelle Meldungen ]

Neu eingestellt

Im Urteilsarchiv:
Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

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