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Wenn es denn doch passiert ist: Der Bootsunfall (Autor)

Wie viele Natursportarten ist auch das Segeln und das Führen von Motorbooten mit Risiken verbunden. Die Folgen von Naturgewalten und menschlichem Fehlverhalten können von Sachschäden über Personenschäden bis zum Tod eines Menschen reichen. Daraus resultieren dann regelmäßig haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und schließlich zuweilen auch strafrechtliche Konsequenzen und Verfahren.

Boje 

Nachfolgend dazu eine einführende Übersicht zu den Folgen eines Unfalls aus rechtlicher Sicht. Die menschlichen Schicksale entziehen sich einer allgemeinen Darstellung:

Als zivilrechtliche Folgen können

  • Schadensersatz für Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Beerdigungskosten
  • Rentenansprüche für Hinterbliebene

entstehen. Diese werden selten ohne einen Prozess anerkannt oder von Versicherungen übernommen, so dass also zusätzlich ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren Zeit, Nerven und Geld kostet. Eine schwere Bürde bedeutet dies dann, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Ursache hierfür können sein, dass keine Versicherung abgeschlossen wurde, dass der Versicherungsschutz wegen grob fahrlässigem Verhalten nicht (mehr) besteht oder der Schaden schicht von einer bestehenden Versicherungspolice erfasst wird. Da Schadenshöhen auch bei Segelunfällen schon bis zu 600.000,-- DM erreicht haben, ist also Vorsicht angebracht.

Als strafrechtliche Folgen können

  • die Ermittlung der Staatsanwaltschaft selbst
  • Anklage wegen fahrlässiger Tötung
  • Anklage wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung
  • Sachbeschädigung, insb. bei Charter einer fremden Yacht.
  • ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen Regeln der Schiffsführung

drohen.

Zivil und strafrechtliche Folgen können nebeneinander eintreten, werden aber zuweilen in einem gemeinsamen Verfahren (einem so genannten Adhäsionsverfahren) verhandelt.

 

 

Autor dieses Artikels:

RA Siegfried Exner, www.kanlzei-exner.de Siegfried Exner
-
Syndikus und Rechtsanwalt -
Knooper Weg 175
24118 Kiel

Tel.: 0431 / 888 66 - 31 Fax:  -99
Mobil: 0179 / 40 60 450
Mail:
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Ab sofort werden zusätzlich zum Informationsangebot unter www.bsh.de aktuelle Sturmflutwarnungen des BSH für die deutsche Nord- und Ostseeküste auch unter folgenden Internetadressen veröffentlicht: sturmflutwarnungen.de
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Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

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