Arten von Schadensgutachten (Autor)
Themen rund um Schadensgutachten bei Sportbooten und Yachten auf dieser Seite
Ursachengutachten
Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe
Gutachten zur Vermeidung eines Rechtstreits
* Ursachengutachten Anhand von Unfallspuren lassen sich bestimmte Abläufe rekonstruieren oder bestimmte Behauptungen über Tatsachen und
Geschehensabläufe lassen sich als falsch oder sehr wahrscheinlich feststellen:
- Verformungen lassen auf die Stoßrichtung und Wucht einer Kollision schließen.
- Rostspuren und Rettungsmaterialien lassen auf Versäumnisse bei der Sicherheit auf See erkennen.
- Abgleich von Wettermeldungen und Logbuch lassen risikoreiches Handeln des Skippers erkennen.
- Durch eine Blutalkoholmessung kann auf den
BAK- Wert
zum Zeitpunkt eines Unfalls geschlossen werden (Mit Wirkung für Seetauglichkeit der Person und strafrechtliche Schuldfähigkeit)
Zersprungene Positionslichter können z. T. darauf geprüft werden, ob sie im Zeitpunkt der Zerstörung brannten oder nicht.
Die genannten Beispiele sollen nur einen kleinen Ausschnitt aus den Möglichkeiten der modernen Spurensicherung und Gutachtentechnik darstellen. Rechts-Tipp
: Für die Beauftragung eines Gutachters und die spätere Rechtsdurchsetzung ist eine abgestimmte Ermittlung vorteilhaft Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe
Ist ein Schaden entstanden und ein (Mit-) Verantwortlicher zu Leistungen verpflichtet, so muss weiterhin über die Höhe der Verpflichtung entschieden werden. Dies können
bei Personenschäden z. B. Rentenansprüche und Schmerzensgeld sein, für die ärztliche Gutachten erforderlich sind. Weiter können Gutachten über Sachschäden die erforderlichen Reparaturkosten abschätzen.
Gutachten zur Vermeidung eines Rechtstreits Bei Ursachengutachten und / oder Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe handelt es sich regelmäßig um Gutachten zur Klärung einer streitigen Rechtslage.
Meist kommt es später zu einem Rechtsstreit. Wird die Sachlage durch Gutachten geklärt und dokumentiert, kann ein folgender Prozess oft vermieden werden. Ein
solches Gutachten kann im Wege des so genannten Selbständigen Beweisverfahrens eingeholt werden. (§ 485 Abs. 2 S. 2 ZPO)
Rechts-Tipps: Bei dem Gutachtensauftrag ist darauf zu achten, dass er nicht zu eng
gesteckt wird und auch
- Hinweise auf Art der Entstehung / Kollision des Schadens und
- der Minderwert des Schiffes und
- voraussichtliche Ausfallzeitraum
erfasst werden. |