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Reparatur und Wartung (Autor )

Wind, Salz und Wasser setzen Schiffen und Schiffsausrüstung zu. So haben kleinere Reparaturen bei der Bootspflege und größere Arbeiten im Dock zu erfolgen. Im ersten Fall sind sollte man die Tipps zur Beschaffung von Material und Ersatzteilen beachten. Bei großen Arbeiten sind dagegen regelmäßig Aufträge an Dritte (Werften, Ausrüster) zu erteilen, die die Arbeiten fachmännisch durchführen. Wenn besonderen Wert auf Stil und Ausführung gelegt wird, so wird ein Designauftrag vorgeschaltet.

Der erteilte

  • Werkvertrag
  • Ausrüstungsvertrag
  • Umbau- und Modernisierungsvertrag

Und die zugehörigen Werft-, Verkaufsbedingung und sonstigen AGB sind am Maßstab des schuldrechtlichen Werkvertrags (§§ 631 ff BGB)  zu messen. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr zu

 

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Autor dieses Artikels:

RA Siegfried Exner, www.kanzlei-exner.de Siegfried Exner
-
Syndikus und Rechtsanwalt -
Knooper Weg 175
24118 Kiel

Tel.: 0431 / 888 66 - 31 Fax:  -99
Mobil: 0179 / 40 60 450
Mail:
mail (at) kanzlei-exner.de
Home:
http://www.kanzlei-exner.de
 

 

 

 

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Ab sofort werden zusätzlich zum Informationsangebot unter www.bsh.de aktuelle Sturmflutwarnungen des BSH für die deutsche Nord- und Ostseeküste auch unter folgenden Internetadressen veröffentlicht: sturmflutwarnungen.de
wasserstandsdienst.de  bsh-wasserstand.de
bsh-sturmflut.de 

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Im Urteilsarchiv:
Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

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