Gutachten (Autor
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Gutachten werden in zahlreichen Formen erforderlich, um eine bestehende oder vormals bestehende Sachlage oder
Zustand einer Person oder Sache (Schiff, Yacht, Motor, Kiel / Rumpf) zu ermitteln und zu dokumentieren. Es kann unterschieden werden (vgl. § 485 Abs. 2 ZPO) in:
Ursachengutachten
Schadensgutachten für einen Personenschaden oder Sachschaden
Wertgutachten
Schadensgutachten über Ursachen und Höhe eines Schadens gehören zu den wichtigsten Beweismitteln im Schadensersatzprozess nach Unfällen oder Kollisionen.
Rechts-Tipps: Gutachten selbst sind zuweilen kostspielig und die Kosten können ggf. als Druckmittel für eine Anerkenntnis genutzt werden. Doch Vorsicht:
Besonders ein unter Schock abgegebenes Anerkenntnis kann angefochten werden und auch sonst wird vielfach Schindluder mit der Drohung strafrechtlicher
Konsequenzen und "dem Anwalt" oder "Prozessen" getrieben. Wer über den Tisch gezogen wird, sollte versuchen die Nerven zu behalten und
darauf hinweisen, er werde einer Klage getrost entgegen sehen und sich eine so genannte negative Feststellungsklage nach § 256 ZPO vorbehalten. Soviel
Rechtskenntnis sollte in der gezeigten Situation zu einer Versachlichung führen.Direkt zu den Themen rund um Schadensgutachten
Ursachengutachten Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe Gutachten zur Vermeidung eines Rechtstreits
oder zu
Wertgutachten, insb. vor Verkauf
* Autor dieses Artikels:
Siegfried Exner -
Syndikus und Rechtsanwalt - Knooper Weg 175 24118 Kiel Tel.: 0431 / 888 66 - 31 Fax: -99 Mobil: 0179 / 40 60 450 Mail: mail (at) kanzlei-exner.de Home: http://www.kanzlei-exner.de
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