Rechtsgrundlagen Charter (Autor)
Der Markt der Charterer boomt und es bieten sich für sportliche Urlaubswillige zahlreiche Angebote. Mit dem Internet haben zusätzlich zahlreiche Bootseigner die Möglichkeit zu einer eigenen Vermarktung ihres
Schiffes erkannt. Nicht selten können sich hinter schlichten und bisweilen fehlerhaften Seiten wahre Schnäppchen verbergen oder hinter tollen Angeboten ein wahrer "Seelenverkäufer" …
Vertrags- und ggf. Reiserecht Neben dem allgemeinen Vertragsrecht
der §§ 145 ff BGB kommen nicht immer die Regelungen des Reiserechts(§ 651 a ff BGB) zur Anwendung: Das Reiserecht ist nur dort anwendbar, wo eine Mehrzahl von Leistungen, wie Transport zum Urlaubsort,
Unterkunft, Verpflegung, Sportprogramm u.s.w. angeboten werden. Andernfalls wäre ja jede einfache Hotelübernachtung schnell ein "Reisevertrag". Für die einzelne Charter-Reise kommt es daher darauf
an, welche Leistungen angeboten wurden. Ob eine Reisebüro eingeschaltet wurde, kann zumindest ein Indiz für eine Reise sein. Schwierigkeit bereitet bei der Abgrenzung auch den Gerichten immer wieder, dass
durch die Reise an Bord schon Kriterien für eine Reise wie Reiseroute, Verpflegung und Übernachtung durch die Natur der Sache schon einheitlich angeboten werden. Rechts-Tipp: Eine pauschale Aussage, Boots-Charter
sei nie eine Reise oder immer am Reiserecht zu messen ist zu allgemein und daher falsch. Das Reiserecht ist in der Regel recht günstig für einen Urlauber. Treten jedoch behebbare Reisemängel auf sind
diese sofort und vor Ort noch zu melden und auf Abhilfe zu dringen (Am besten mit Zeugen oder gegen Bestätigung).
Fernabsatzrecht Hier geht es um die Rücktritts- und Widerrufsrechte, aber auch darum, welche Leistungen oder Schiffszustand durch
einen Online-Auftritt als zugesagt gelten. Ebenso wird zuweilen über die fehlenden oder unzureichenden Informationen "geklagt". Rechts-Tipp: Wenn Sie online eine Charter finden und
buchen, speichern Sie die entsprechenden Seiten vollständig. Ebenso alle E-Mails. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Charter-AGB)
So mancher Anbieter wist Reise-, Charter- oder einfach nur AGB vor, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Vollständige
Ausschlüsse für Sach- und Personenschäden sind unzulässig. Da hilft es auch nichts, diese Ausschlüsse in einer Crew-Vereinbarung, Seemannschafts-Ordnung oder auf einem vergilbten Zettel unter einer der Kojen
zu verstecken. Es ist vielmehr in diesem Bereich positiv zu formulieren, wofür gehaftet wird! Rechts-Tipp: Seriöse Charter-Anbieter erkennt man zum Teil an den ausgewogenen Regelungen für den Fall, dass während
des Törns eine Störung auftritt. Wer deutlich zeigt, dass er sich der Risiken von Wind, Wetter und Natur bewusst ist, wird in der Regel auch sorgfältig auf die entsprechenden Gefahren vorbereitet sein.
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