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Alkohol an Bordakte

Alkohol am Steuer ist auch zur See nicht immer folgenlos: Kommt es zu eine Kollision oder eine Schaden einer Person der Crew kann dies Lebenslange Zahlungen bedeuten. Unter den Bedingungen auf See kann ebenso leicht wie im Straßenverkehr ein schwerer, dauerhafter und nicht wieder gut zu machender Schaden entstehen.

Aber auch eine einfache Kontrolle der Wasserschutzpolizei kann den Ausflug drastisch verderben: Wer unter Alkohol ein Schiff führt kann seinen alle seine Scheine verlieren, also auch seinen PKW- oder Lastwagenführerschein. Also nur kontrolliert …!

Hinweis: Seit dem 15.08.2005 gilt zudem eine verschärfte Regelung, auch für das Führen von Sportbooten und Yachten. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte wurde die Promillegrenze (also das Verhältnis von Alkohol im Blut in Tausendstel, so genannte Blutalkoholkonzentration oder BAK-Wert) von 0,8 auf 0,5 Promille verringert. Der neue Wert gelte auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe.

 

*

 

Autor dieses Artikels:

RA Siegfried Exner, www.kanlzei-exner.deSiegfried Exner
-
Syndikus und Rechtsanwalt -
Knooper Weg 175
24118 Kiel

Tel.: 0431 / 888 66 - 31 Fax:  -99
Mobil: 0179 / 40 60 450
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Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung kann bei Yachtkauf nur bedingt durch AGB erfolgen. Durch weitere Benutzung eines mangelhaften Boots kann das Rückgaberecht erlöschen. Das Recht zur Minderung bleibt unabhängig davon bestehen.
Oberlandesgericht Hamm, 23 U 78/86, Urteil vom 25.06.1987

 

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