Alkohol an Bord
Alkohol am Steuer ist auch zur See nicht immer folgenlos: Kommt es zu eine Kollision oder eine
Schaden einer Person der Crew kann dies Lebenslange Zahlungen bedeuten. Unter den Bedingungen auf See kann ebenso leicht wie im Straßenverkehr ein schwerer, dauerhafter und
nicht wieder gut zu machender Schaden entstehen.Aber auch eine einfache Kontrolle der Wasserschutzpolizei kann den Ausflug drastisch verderben: Wer unter Alkohol ein
Schiff führt kann seinen alle seine Scheine verlieren, also auch seinen PKW- oder Lastwagenführerschein. Also nur kontrolliert …! Hinweis: Seit dem 15.08.2005 gilt zudem eine
verschärfte Regelung, auch für das Führen von Sportbooten und Yachten. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte wurde die Promillegrenze (also das Verhältnis
von Alkohol im Blut in Tausendstel, so genannte Blutalkoholkonzentration oder BAK-Wert) von 0,8 auf 0,5 Promille verringert. Der neue Wert gelte auf allen
deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe. * Autor dieses Artikels: Siegfried Exner - Syndikus und Rechtsanwalt -
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